| In unserer monatlichen Übersicht informieren wie Sie laufend über steuerliche Änderungen. Hier finden Sie alle Steuerinformationen des aktuellen Jahres. Im Archiv finden Sie Steuerinformation der vergangen Jahre. |
| April 2013 |
Der Bundesrat hat der Förderung der ehrenamtlichen Tätigkeit zugestimmt.
Damit wird die Übungsleiterpauschale rückwirkend zum 1.1.2013 um 300 EUR auf 2.400 EUR angehoben. Auch die Ehrenamtspauschale wird von 500 EUR auf
720 EUR erhöht.
Für Geschäftsführer von Unternehmergesellschaften (haftungsbeschränkt) ist es wichtig zu wissen, dass sie neben der Gesellschaft persönlich haften, wenn sie ein Rechtsgeschäft mit dem unrichtigen Rechtsformzusatz "GmbH" abschließen. Arbeitgeber sollten beachten, dass bei Job-Tickets der geldwerte Vorteil bereits mit der Ausgabe der Jahreskarte entsteht. Da somit keine Umlage auf die einzelnen Monate erfolgt, kommt die monatliche Sachbezugsfreigrenze von 44 EUR regelmäßig nicht zum Zuge. Arbeitnehmer dürfte sicherlich ein Urteil interessieren, wonach der Verpflegungsmehraufwand innerhalb der ersten drei Monate der doppelten Haushaltsführung auch dann als Werbungskosten zu berücksichtigen ist, wenn der Steuerpflichtige seinen Haupthausstand vom Beschäftigungsort wegverlegt und durch Umwidmung seiner bisherigen Hauptwohnung einen Zweithaushalt am Beschäftigungsort errichtet. Aber auch in anderen Bereichen des Steuerrechts haben sich interessante Neuerungen ergeben, die Sie dem Inhaltsverzeichnis entnehmen können. Diese und weitere Informationen finden Sie hier.
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| März 2013 |
Der Bundesrat hat Anfang Februar einigen Steuerrechtsänderungen zugestimmt. Damit ist zum einen ein höherer Grundfreibetrag in trockenen Tüchern, zum anderen kann das Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts in Kraft treten. Kapitalanleger, die noch über Altverluste aus Wertpapiergeschäften vor Einführung der Abgeltungsteuer verfügen, sollten den Verkauf von Wertpapieren bis Ende 2013 in Erwägung ziehen. Die Altverluste können nämlich grundsätzlich nur noch mit im Laufe dieses Jahres erzielten Veräußerungsgewinnen verrechnet werden. Freiberufler und Gewerbetreibende dürfte sicherlich interessieren, dass der Anscheinsbeweis, der für eine private (steuerpflichtige) Nutzung betrieblicher Pkw spricht, entkräftet werden kann, wenn für private Fahrten andere Fahrzeuge zur Verfügung stehen, die dem betrieblichen Pkw in Status und Gebrauchswert vergleichbar sind. Für Eltern ist es wichtig zu wissen, dass auch für ein volljähriges verheiratetes Kind, das sich in einer erstmaligen Berufsausbildung befindet, Anspruch auf Kindergeld besteht. Dabei kommt es weder auf die Höhe der Einkünfte und Bezüge des Kindes noch auf das Einkommen des Ehegatten an. Aber auch in anderen Bereichen des Steuerrechts haben sich interessante Neuerungen ergeben, die Sie dem Inhaltsverzeichnis entnehmen können. Diese und weitere Informationen finden Sie hier.
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| Februar 2013 |
Durch den Entwurf eines Steuervereinfachungsgesetzes 2013 ist ein Gesetzesvorhaben mit Breitenwirkung auf den Weg gebracht worden. Entgegen seinem Wortlaut sieht das Gesetz indes nicht nur Begünstigungen vor, bedenkt man z.B., dass bei Handwerkerrechnungen nur noch die 300 EUR übersteigenden Aufwendungen des Steuerpflichtigen steuerbegünstigt sein sollen.
Für Kleinstunternehmen sind durch das Kleinstkapitalgesellschaften- Bilanzrechtsänderungsgesetz Erleichterungen bei der Rechnungslegung und Offenlegung in Kraft getreten. Haben Unternehmen ein kalenderjahrgleiches Wirtschaftsjahr, können die Neuregelungen bereits für Jahresabschlüsse mit Stichtag 31.12.2012 genutzt werden. Arbeitgeber, die bei Sachzuwendungen an Geschäftsfreunde einen Pauschalsteuersatz von 30 % abführen, dürfte sicherlich interessieren, dass Aufmerksamkeiten (bis zu 40 EUR) nicht mehr in die Pauschalierung einzubeziehen sind. Für Arbeitnehmer ist es wichtig zu wissen, dass Aufwendungen für private Telefongespräche, die während einer Auswärtstätigkeit von mindestens einer Woche anfallen, als Werbungskosten abzugsfähig sein können. Aber auch in anderen Bereichen des Steuerrechts haben sich interessante Neuerungen ergeben, die Sie dem Inhaltsverzeichnis entnehmen können. Diese und weitere Informationen finden Sie hier.
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| Januar 2013 |
Alle Steuerzahler sollten in diesem Monat zwei interessante Entscheidungen zu haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen beachten:
- Aufwendungen für einen Winterdienst sind selbst dann als haushaltsnahe Dienstleistungen begünstigt, wenn die Dienstleistung auf einem öffentlichen Gehweg erfolgt. - Demgegenüber scheidet eine Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen bei pauschalen Zahlungen des Mieters zumindest dann aus, wenn die Zahlungen unabhängig davon erfolgen, ob und ggf. in welcher Höhe der Vermieter tatsächlich Reparaturen an der Wohnung des Mieters in Auftrag gibt. Für Arbeitgeber ist es wichtig zu wissen, dass der Bundesrat das Gesetz zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung am 23.11.2012 gebilligt hat. Damit sind bei Minijobbern ab 2013 neue Spielregeln zu beachten. Aber auch in anderen Bereichen des Steuerrechts haben sich interessante Neuerungen ergeben, die Sie dem Inhaltsverzeichnis entnehmen können. Diese und weitere Informationen finden Sie hier.
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